- Startseite
- De
Seit Dezember des Jahres 2000 gelten für die Gewässerbewirtschaftung in Europa neue Regeln. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) stellt alle in der Wasserwirtschaft tätigen Institutionen vor neue Herausforderungen. Im Mittelpunkt der Richtlinie steht dabei ein integrierter Gewässerschutz, mit dem folgende Ziele erreicht werden sollen:
Ausnahmeregelungen nach Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie ermöglichen es den Mitgliedsstaaten, die Frist für die gesetzten Ziele zu verlängern, um die Umweltziele in einem realisierbaren Zeitrahmen zu erreichen oder aber weniger strenge Umweltziele festzulegen. Der angestrebte „gute Zustand“ der Gewässer wird anhand einer Reihe von Kriterien bewertet. Dazu gehören der chemische Zustand, die ökologischen Merkmale und die Gewässergestalt.
Die WRRL sieht vor, dass die EU-Kommission die WRRL bis Ende 2019 in einem sog. „Fitness-Check“ überprüft und gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlägt (Art. 19 (2)). Die Überprüfung der WRRL findet einschließlich ihrer Tochterrichtlinien – der Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) und der Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich (2008/105/EG) – sowie die Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) statt. Die Überprüfung wird auch mit der Überarbeitung der Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) verbunden, weil die Maßnahmen dieser Richtlinie für die Erreichung der Ziele der WRRL von wesentlicher Bedeutung sind und sie als Basismaßnahmen ausdrücklich im Maßnahmenprogramm der WRRL integriert sind.
Der Fahrplan für diesen Prozess sieht Konsultationen vor, in denen den verschiedenen Interessensgruppen eine Partizipation ermöglicht wird. Nach Abschluss aller Aktivitäten werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.
Auch Emschergenossenschaft und Lippeverband haben innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) Stellung bezogen. Wichtige Diskussionspunkte dabei sind die Länge der Bewirtschaftungszyklen, die Zeitschiene für die Zielerreichung, das Bewertungssystem sowie die Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe.
Im Dezember 2012 haben parallel zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms aus dem ersten Bewirtschaftungszyklus die Vorbereitungen für den zweiten Bewirtschaftungszyklus in Nordrhein-Westfalen begonnen. Zur Erläuterung des weiteren Arbeits- und Planungsprozesses wurden der Zeitplan und das Arbeitsprogramm veröffentlicht. Die Anhörung der Öffentlichkeit zum Zeitplan und Arbeitsprogramm wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände (AGW) NRW zu einer Stellungnahme genutzt. Darin wird die Vorlage des Zeitplans und des Arbeitsprogramms zur Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans begrüßt. Die AGW weist darauf hin, dass aktuell im Europäischen Parlament und in den Mitgliedsstaaten davon ausgegangen wird, dass die ehrgeizigen Ziele der Richtlinie, den guten Ökologischen Zustand in den Gewässern zu erreichen, selbst bei optimistischer Einschätzung vor dem Jahre 2027 nicht erreicht werden können.
Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten ist es, ihre Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne gemäß der WRRL zu koordinieren. Bewirtschaftungspläne fordert die WRRL dabei für alle ins Meer mündende Flussgebietssysteme – in Nordrhein-Westfalen sind das Rhein, Maas, Ems und Weser. Die Landesregierung hat Ende 2015 zum zweiten Mal für ihren Anteil am Rheineinzugsgebiet den entsprechenden Beitrag zum Bewirtschaftungsplan Rhein einschließlich einer Zusammenfassung ihres Maßnahmenprogramms verabschiedet.
Die Umsetzung der WRRL erfordert vielfältige Arbeiten von der Datensammlung über die Bewertung und die Festlegung von Zielen zur Aufstellung eines Bewirtschaftungsplans mit zugehörigem Maßnahmenprogramm bis zur Durchführung von Maßnahmen. Nach Anhang VII Wasserrahmenrichtlinie enthält der Bewirtschaftungsplan unter anderem eine allgemeine Beschreibung des Flussgebietes einschließlich des Grundwassers, eine Zusammenfassung aller signifikanten Belastungen und menschlichen Einwirkungen auf die Gewässer, eine Kartierung der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele für die Gewässer, eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse und aller Maßnahmen und Maßnahmenprogramme, eine Auflistung der zuständigen Behörden und eine Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der an der Erstellung des Bewirtschaftungsplans zu beteiligenden Öffentlichkeit.
Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm werden im Sechs-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben. Im Plan sind Erfolg oder Misserfolg der Maßnahmen sowie die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen regelmäßig zu dokumentieren. Der Plan wird damit zum Kontrollinstrument für die an der Flussgebietsbewirtschaftung Beteiligten und die Europäische Kommission.
Kernziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL ist die Schaffung eines „guten Zustandes“ aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Dazu sind Bewirtschaftungspläne unabhängig von Verwaltungsgrenzen zu erstellen. Für NRW sind das die in Meer mündende Flüsse Rhein, Maas, Ems und Weser.
Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für NRW auf Grundlage der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurden am 29. März 2010 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht und sind damit behördenverbindlich.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat für Nordrhein-Westfalen die Bewirtschaftungsziele auf Landesebene bis spätestens 2027 wie folgt formuliert: Erreichen eines guten ökologischen Zustands in 40 Prozent und des guten ökologischen Potenzials in 60 Prozent der berichtspflichtigen Gewässer. Außerdem sollen selbstreproduzierende Lachsbestände in den Einzugsgebieten von Rhein, Maas und Weser erreicht und die zum Erhalt des europäischen Aals erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Für die Umsetzung wurde unter anderem durch das Programm „Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen“ vom Umweltministerium aufgelegt.