Lippeverband prüft Anschlüsse ans Kanalnetz mit Nebelverfahren

Asapstraße: Künstlicher „Disko-Nebel“ kann sichtbar werden

Nordkirchen. Ob Hausanschlüsse korrekt an das Kanalnetz angeschlossen sind, prüft der Lippeverband voraussichtlich am Dienstag, 6., und Mittwoch, 7. Juli, in der Asapstraße in Nordkirchen. Dazu wird künstlicher Nebel in das Kanalnetz geleitet. Je nachdem, an welcher Stelle der eingefärbte Nebel wieder austritt, können Fachleute fehlerhafte Anschlüsse erkennen. Der verwendete Nebel wird auch im Diskothekenbereich genutzt und ist für Gesundheit und Umwelt unbedenklich.

Da für die Ableitung von Regen- und Schmutzwasser getrennte Kanäle zur Verfügung stehen, ist es wichtig, dass jeder Hausanschluss auch korrekt entwässert. Ist das nicht der Fall, könnte Regenwasser das Kanalnetz für Abwasser oder Abwasser die Regenwassersammler unnötig belasten. Fehlanschlüssen wirken sich also negativ auf die Mengen oder auch auf die Qualität des gesammelten Wassers aus.

Der Lippeverband
Der Lippeverband betreibt in Nordkirchen eine Kläranlage, 31 Pumpwerk und 22 Regenwasserbehandlungsanlagen, zwei Sonderbauwerke wie Hochwasser- oder Regenrückhaltebecken und 93,7 Kilometer Kanäle. Die Gemeinde Nordkirchen hat die Unterhaltung des Kanalnetzes 2019 auf den Lippeverband übertragen.

Der Lippeverband ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen, das effizient Aufgaben für das Gemeinwohl mit modernen Managementmethoden nachhaltig erbringt und als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip lebt.

Seine Aufgaben sind in erster Linie die Abwasserentsorgung und -reinigung, Hochwasserschutz durch Deiche und Pumpwerke und die Gewässerunterhaltung und -entwicklung. Dazu gehört auch die ökologische Verbesserung technisch ausgebauter Nebenläufe. Darüber hinaus kümmert sich der Lippeverband in enger Abstimmung mit dem Land NRW um die Renaturierung der Lippe. Dem Lippeverband gehören zurzeit 155 Kommunen und Unternehmen als Mitglieder an, die mit ihren Beiträgen die Verbandsaufgaben finanzieren. www.eglv.de